Zahnarztstuhl
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Wasseranschluß bei einem Zahnarztstuhl

 

Inbesondere hier ist auf die ggf. vorhandene DVGW-Zulassung des Zahnarztstuhles zu achten!

Wenn der Zahnarztstuhl eine DVGW-Zulassung hat, so ist dort Geräteintern der "freie Auslauf" technisch gelöst und es braucht keine zusätzlichen Sicherungseinrichtungen, sofern dort nicht speziell etwas vom Stuhlhersteller gefordert!

Bei Zahnarztstühlen ohne DVGW-Zulassung sieht dieses anders aus. Hier ist nach Kategorie 5 ( Freier Auslauf AA , AB oder AD ) abzusichern!

 

Gerne überprüfen wir auch vorhandene Installationen auf Einhaltung dieser Vorschriften und bieten bei Mängel passende Lösungen an!

 

 

 

Firma Hottenrott, Leisewitzstr.3 , DE-30175 Hannover, Tel.: 0511/814861 , Fax.: 0511/281716 , Email: info@hottenrott.de
©2016, Aktualisiert: 11.10.2016