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Inbesondere hier ist auf die ggf. vorhandene DVGW-Zulassung des Zahnarztstuhles zu achten! Wenn der Zahnarztstuhl eine DVGW-Zulassung hat, so ist dort Geräteintern der "freie Auslauf" technisch gelöst und es braucht keine zusätzlichen Sicherungseinrichtungen, sofern dort nicht speziell etwas vom Stuhlhersteller gefordert! Bei Zahnarztstühlen ohne DVGW-Zulassung sieht dieses anders aus. Hier ist nach Kategorie 5 ( Freier Auslauf AA , AB oder AD ) abzusichern!
Gerne überprüfen wir auch vorhandene Installationen auf Einhaltung dieser Vorschriften und bieten bei Mängel passende Lösungen an!
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