BImSchV
Bundes-Immissionsschutzgesetz / Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
Die letzte Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) tritt am 1.
November 2004 in Kraft – und mit ihr die neue Obergrenze für Abgasverluste von
Heizanlagen. So darf ab diesem Datum ein Heizkessel mit einer Leistung bis 25
Kilowatt höchstens elf Prozent der eingesetzten Energie über den Schornstein an
die Umgebung abgeben. Bei einem Kessel bis 50 Kilowatt Leistung sind es zehn
Prozent und bei einem Kessel mit einer Leistung von mehr als 50 Kilowatt sogar
nur neun Prozent.
Moderne Heizanlagen arbeiten im Vergleich zu älteren bei niedrigeren
Temperaturen, verbrauchen so weniger Energie und heizen weniger Wärme zum
Schornstein hinaus. Diese ungenutzte Wärme nennen die Fachleute Abgasverlust. Er
wird vom Schornsteinfeger gemessen. Ist er zu hoch, muss die Heizung erneuert
werden. Wie hoch der Abgasverlust ist, steht im Ableseprotokoll des
Schornsteinfegers. Buderus Heiztechnik rät deshalb allen Hausbesitzern, den Wert
auf dem Ableseprotokoll zu überprüfen, bevor mit dem Novemberstichtag die
verschärften Grenzwerte gelten.
Am 1. November diesen Jahres läuft gemäß der „1.
Bundesimmissionsschutzverordnung“ (1.BImSchV) die Frist ab, bei der auch alle
älteren Heizungsanlagen die Grenzwerte der 1.BImSchV nicht mehr überschreiten
dürfen.
Sollten die Abgasverluste einer Heizungsanlage die geforderten Werte
übersteigen, kann nach Überprüfung durch den Schornsteinfeger die Anlage sogar
stillgelegt werden.
Zusätzlich stellt die Energiesparverordnung (EnEV) an viele Heizungsanlagen, die
vor 1978 errichtet wurden, bereits ab 2006 ebenfalls Nachrüstanforderungen.
Was bedeutet das für Sie?
Eine alte Heizungsanlage verbraucht übermäßig viel Energie und Sie „verheizen
Ihr letztes Hemd“. Das muss nicht sein! Denn mit einer neuen
Brennwerttechnik-Anlage z.B. können Sie bis zu 30% Energie im Vergleich zu einer
alten Anlage sparen.
Die innovativen Heizsysteme von Buderus entsprechen den gesetzlichen
Bestimmungen und Sie erhalten alles aus einer Hand: Vom Heizkessel über den
Warmwasser-Speicher und die Regelung bis hin zum modernen Solarsystem. Lassen
Sie sich von uns unverbindlich beraten. Wir zeigen Ihnen gerne Ihre individuelle
Lösung für eine kosten- und energiesparende Heizungsanlage.
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2004 ).
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Bundes-Immissionsschutzverordnung: Bis 500 Euro Bußgeld
Adieu, alter Kessel. Wessen Heizung in einem Einfamilienhaus bei der nächsten
Prüfung mehr als elf Prozent Abgasverlust ausstößt, der muss sich von ihr
verabschieden. Das heißt: austauschen oder modernisieren. So will es die
Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), deren Folgen seit dem 1. November
2004 wirksam sind.
Schon seit 1997 notieren die Schornsteinfeger auf
dem Messprotokoll die Abgasverluste. Insofern sollte sich die Überraschung beim
Verbraucher in Grenzen halten, wenn seine Heizung nicht mehr den Vorgaben
entspricht. Wer bisher trotzdem noch nicht saniert oder erneuert hat, der
bekommt vom Schornsteinfeger eine Frist gesetzt.
Ignoranz kann teuer werden
Sollte nach Ablauf dieser Frist immer noch nichts geschehen sein, wendet sich
der Schornsteinfeger an die Ordnungsbehörde des jeweils zuständigen
Bundeslandes. Es kann ein Bußgeld bis zu 500 Euro drohen.
Um diesem Ärger zu entgehen, rät der Bundesverband der deutschen Gas- und
Wasserwirtschaft (BGW) zu einer schnellen Modernisierung der Heizungsanlage. Die
Empfehlung des BGW: Erdgas-Brennwertgeräte. Diese stellten aufgrund ihrer hohen
Energieeffizienz und ihrer flexiblen Einsetzbarkeit im Jahr 2003 die Gruppe der
meistverkauften Heizgeräte in Deutschland.
Berlin, November 2004
Quelle:
http://www.bundesverband-gas-und-wasser.de
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