BImSchV
Home Feedback Suchen Impressum

  

 

BImSchV

Bundes-Immissionsschutzgesetz / Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen

 

Die letzte Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) tritt am 1. November 2004 in Kraft – und mit ihr die neue Obergrenze für Abgasverluste von Heizanlagen. So darf ab diesem Datum ein Heizkessel mit einer Leistung bis 25 Kilowatt höchstens elf Prozent der eingesetzten Energie über den Schornstein an die Umgebung abgeben. Bei einem Kessel bis 50 Kilowatt Leistung sind es zehn Prozent und bei einem Kessel mit einer Leistung von mehr als 50 Kilowatt sogar nur neun Prozent.

Moderne Heizanlagen arbeiten im Vergleich zu älteren bei niedrigeren Temperaturen, verbrauchen so weniger Energie und heizen weniger Wärme zum Schornstein hinaus. Diese ungenutzte Wärme nennen die Fachleute Abgasverlust. Er wird vom Schornsteinfeger gemessen. Ist er zu hoch, muss die Heizung erneuert werden. Wie hoch der Abgasverlust ist, steht im Ableseprotokoll des Schornsteinfegers. Buderus Heiztechnik rät deshalb allen Hausbesitzern, den Wert auf dem Ableseprotokoll zu überprüfen, bevor mit dem Novemberstichtag die verschärften Grenzwerte gelten.
 

Am 1. November diesen Jahres läuft gemäß der „1. Bundesimmissionsschutzverordnung“ (1.BImSchV) die Frist ab, bei der auch alle älteren Heizungsanlagen die Grenzwerte der 1.BImSchV nicht mehr überschreiten dürfen.

Sollten die Abgasverluste einer Heizungsanlage die geforderten Werte übersteigen, kann nach Überprüfung durch den Schornsteinfeger die Anlage sogar stillgelegt werden.

Zusätzlich stellt die Energiesparverordnung (EnEV) an viele Heizungsanlagen, die vor 1978 errichtet wurden, bereits ab 2006 ebenfalls Nachrüstanforderungen.

Was bedeutet das für Sie?
Eine alte Heizungsanlage verbraucht übermäßig viel Energie und Sie „verheizen Ihr letztes Hemd“. Das muss nicht sein! Denn mit einer neuen Brennwerttechnik-Anlage z.B. können Sie bis zu 30% Energie im Vergleich zu einer alten Anlage sparen.

Die innovativen Heizsysteme von Buderus entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und Sie erhalten alles aus einer Hand: Vom Heizkessel über den Warmwasser-Speicher und die Regelung bis hin zum modernen Solarsystem. Lassen Sie sich von uns unverbindlich beraten. Wir zeigen Ihnen gerne Ihre individuelle Lösung für eine kosten- und energiesparende Heizungsanlage.
 

Rufen Sie doch uns einfach an - wir beraten sie gerne: 0511/814861

TIP: Verschenken sie kein Geld - Nutzen Sie doch die Fördermaßnahmen für eine neue Heizungsanlage von http://www.proklima-hannover.de  ( Antragsschluss ist der 31. Oktober 2004 ).

Linkliste: Hersteller von Heizgeräten/Heizkesseln/usw. <-- hier klicken

Linksammlung zur BImSchV  Link
PDF-Informationsbroschüre der Firma Junkers Ansehen/Download <-- hier klicken
Infoseite der Firma Junkers Ansehen <-- hier klicken
Video der Firma Viessmann "Die Zeit läuft" Ansehen/ Download <-- hier klicken
PDF-Informationsbroschüre der Firma Viessmann Ansehen/Download <-- hier klicken
PDF-Informationsbroschüre der Firma Vaillant Ansehen/Download <-- hier klicken
PDF-Informationsbroschüre zum Heizkesseltausch Ansehen/Download <-- hier klicken
PDF-Informationsbroschüre von ASUE Ansehen/Download <-- hier klicken
BImSchV 1   1988
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
PDF-Verordnungstext Download
BImSchV 4 1985
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
PDF-Verordnungstext Download

 


Bundes-Immissionsschutzverordnung: Bis 500 Euro Bußgeld

Adieu, alter Kessel. Wessen Heizung in einem Einfamilienhaus bei der nächsten Prüfung mehr als elf Prozent Abgasverlust ausstößt, der muss sich von ihr verabschieden. Das heißt: austauschen oder modernisieren. So will es die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), deren Folgen seit dem 1. November 2004 wirksam sind.

Schon seit 1997 notieren die Schornsteinfeger auf dem Messprotokoll die Abgasverluste. Insofern sollte sich die Überraschung beim Verbraucher in Grenzen halten, wenn seine Heizung nicht mehr den Vorgaben entspricht. Wer bisher trotzdem noch nicht saniert oder erneuert hat, der bekommt vom Schornsteinfeger eine Frist gesetzt.


Ignoranz kann teuer werden


Sollte nach Ablauf dieser Frist immer noch nichts geschehen sein, wendet sich der Schornsteinfeger an die Ordnungsbehörde des jeweils zuständigen Bundeslandes. Es kann ein Bußgeld bis zu 500 Euro drohen.


Um diesem Ärger zu entgehen, rät der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) zu einer schnellen Modernisierung der Heizungsanlage. Die Empfehlung des BGW: Erdgas-Brennwertgeräte. Diese stellten aufgrund ihrer hohen Energieeffizienz und ihrer flexiblen Einsetzbarkeit im Jahr 2003 die Gruppe der meistverkauften Heizgeräte in Deutschland.


Berlin, November 2004

Quelle: http://www.bundesverband-gas-und-wasser.de


                                                                                                                                                                                    

A

 


Videotip: Abenteuer Energiesparen

                                                                                                                                                                                                                

 

Firma Hottenrott, Leisewitzstr.3 , DE-30175 Hannover, Tel.: 0511/814861 , Fax.: 0511/281716 , Email: info@hottenrott.de
©2008, Aktualisiert: 13.03.2008